Prinzipien der Norm

Prinzipien der Norm

Prinzipien der Norm 77230

Mit Hilfe der DIN 77230 finden Sie ihren endlich den roten Faden bei den Themen Risikoabsicherung, Vorsorge und Vermögensaufbau

Zunächst gehen wir von folgenden Voraussetzungen aus.

  1. Objektiver Bedarf wird zunächst ermittelt – nicht ihre subjektiven Bedürfnisse
    Beispiel: Sie finden es wichtig, schöne Zähne zu haben und möchsten dafür versichert sein, um sich auch teuren Zahnersatz leisten zu können. Das ist Ihr subjektives Bedürfnis. Allerdings, folgt man der Norm nicht wirklich Ihr vorrangiger objektiver Bedarf (DIN-Priorität 39 von 42 – um es vorab zu verraten). Hintergrund ist, dass selbst der Ersatz eines kompletten Zahnes durch ein Implantat zwar ins Geld geht, vermutlich aber nicht zu einer dauerhaften Existenzbedrohung führt.Es wird daher zunächst der objektive Bedarf in der Analyse ermittelt. In unserer darauf folgenden Beratung werden dann selbstversändlich Ihre subjektiven Bedürfnisse berücksichtigt. Nur führt die Norm dann natürlich dazu, diese Bedürfnisse besser einordnen zu können und ggf. auch zu relativieren. Getreu dem Motto: Was würde der Kunde wirklich wollen, wenn er wüsste, was er müsste.
  2. Typisierende Betrachtungsweise
    Die DIN 77230 geht von einem typischen Haushalt aus. Bei Immobilienbesitzern geht die Norm daher zunächst davon aus, das das Haus teurer ist als der Inhalt, also der Hausrat. Die Gebäudeversicherung genießt daher eine höhere Priorität als die Hausratversicherung. Sollten Sie einen sehr hochwertigen Hausrat haben, aber in einer alten kleinen Bruchbude leben, kann und sollte man diese Priorität natürlich in der anschließenden Beratungen berücksichtigen.
  3. Eigenverantwortung
    Die Norm geht davon aus, dass Sie eigenverantwortlich handeln möchten und idealerweise nicht in das staatlichen Sozialnetz (Hartz IV) fallen möchten

Vermeiden Sie daher Kardinalfehler
Auf diesen Grundsätzen aufbauend liegen der Norm vier Prinzipien zugrunde, die Sie immer (!) berücksichtigen sollten.

  1. Die Absicherung allgegenwärtiger, also heutiger Risiken, kommt vor der Absicherung künftiger Risiken
    Dazu zunächst ein Beispiel: Die Absicherung der Arbeitskraft hat Vorrang vor der Altersversorgung. Der Hintergrund ist einfach erklärt: Haben Sie nur 100 € und überlegen, diese in eine Berufsunfähigkeitsabsicherung (BU) oder in eine Altersversorgung zu investieren, ist die BU klar zu bevorzugen. Was nützt es, wenn Sie diese 100 € 10 Jahre sparen, ca. 15.000 € (mit Zinsen) angespart haben und dann BU werden. Die Altersversorgung ist dann innerhalb kürzester Zeit aufgezehrt und Sie sind, wenn es schlecht läuft, ein Leben lang Sozialfall.
  2. Risiken mit hohen wirtschaftlichen Auswirkungen haben Vorrang vor der Absicherung von Risiken mit niedrigen wirtschaftlichen Auswirkungen (Absicherung nach dem GAU-Prinzip)
    Ein angerichteter haftpflichtschaden kann in die Millionen gehen und Sie ohne entsprechenden Schutz in die Pleite treiben. Ein kaputtes Handy oder eine zerbrochene Glasscheibe lassen sich zur Not auch aus eigener Tasche zahlen.
  3. Unvermeidbare Risiken sind vor vermeidbaren Risiken abzusichern
    Beispiel: Sie haben nur 70 € als Budget für Ihre Versicherungen und überlegen eine Hundehaftpflicht für Ihren Hund oder eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. So traurig es klingen mag: Einen Hund könnte man abschaffen, sich selbst….. Das erörtern wir dann mal nicht weiter.
  4. Die Absicherung versicherungspflichtiger Risiken kommt vor der Absicherung nicht Versicherungspflichtigen
    Eigentlich logisch. In Deutschland ist eine Krankenversicherung Pflicht. Ein Kfz darf ohne entsprechende Haftpflichtversicherung nicht auf der Straße bewegt werden und in einigen Bundesländer müssen Hundebesitzer eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen.

Ergänzend können Eintrittswahrscheinlichkeit, wirtschaftliche Vernunft und Analysestringenz bei der Festlegung der Rangfolge berücksichtigt werden.

Insbesondere der Punkt wirtschaftliche Vernunft spielt an einer zentralen Stelle der Norm eine sehr große Rolle:
Legt man nur die obigen vier Prinzipien zugrunde, dann ist der Aufbau einer Altersversorgung immer mit einem größeren „Schadenpotential“ behaftet als der Aufbau einer ausreichenden Liquidität und läge in der Priorisierung daher auch davor. Nun handelt es sich aber bei einer Reihe von Altersversorgungsprodukten (z.B. Immobilien, betriebliche Altersversorgung, Basisrenten) um langlaufende Anlageprozesse. Ist das ganze zur Verfügung stehende Kapital dort gebunden und fehlt es an Liquidität, dann gerät man unter Umständen bereits beim Defekt von Waschmaschine, Trockner und Kfz schnell in eine Liquiditätsfalle, die unter anderem mit hohen Überziehungszinsen endet.

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